Würde ist kein Konjunktiv!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Wer sich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt, stößt zunächst auf diese beiden Sätze in Artikel 1. Sie stehen noch vor den Grundrechten wie der Freiheit oder der Gleichheit der Geschlechter. Vor dem Hintergrund des Zivilisationsbruchs durch den Nationalsozialismus haben die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes die Menschenwürde als absolute Bedingung vor unsere Verfassung gestellt.

Aber was ist damit gemeint? Zunächst ganz allgemein, dass es keine Menschen erster und zweiter Klasse gibt. Denn die Menschenwürde unterscheidet nicht zwischen Frauen und Männern, nicht zwischen Menschen mit oder ohne Einschränkungen, nicht zwischen hier Geborenen oder Zugewanderten. Niemand – so dieser Grundsatz – darf zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden, denn dann verliert der einzelne Mensch seine Menschlichkeit, seine Anerkennung als unverwechselbare Person.

„Ich würde …“ | Wettbewerbsbeitrag von Martina Vetter

Artikel 1 des Grundgesetzes gilt absolut und ist nicht verhandelbar. Zwar gab und gibt es ungezählte Fälle, in denen die Würde verletzt wurde und wird – dafür gibt es viele Zeugnisse. Aber in dem ersten Satz steckt eine unbedingte Forderung: Die Würde des Menschen ist unantastbar – Würde ist kein Konjunktiv, sondern eine Verpflichtung sowohl des Staates als auch der Einzelnen.

Ein kreativer Wettbewerb

In diesem skizzierten Rahmen hat die Münchner Volkshochschule im vergangenen Herbst einen kreativen Wettbewerb ausgeschrieben. Viele Interessierte haben sich die Mühe gemacht und sich mit diesem schwierigen Thema auseinandergesetzt. Die Aufgabenstellung war eine Auseinandersetzung mit Artikel 1 des Grundgesetzes in einer Kombination aus Text und Bild. Alles andere, die Wahl der Technik und der Textsorte, blieb den Beteiligten selbst überlassen.

»UnantastBAR« | Aattu Haara
»Würdenträger« | Cécile Giel-Villatte de Peufeilhoux
»Meine Würde ist unantastbar!?« | Jochen Deicke
»Grundgesetz 2.0« | Giovanni Arca

 

Aus einer Vielzahl von Einsendungen wurden nun 20 Beiträge ausgewählt, die ab dem 21. Februar 2020 im Bildungszentrum Einstein 28 am Max-Weber-Platz ausgestellt werden. Diese Beiträge, die von ganz unterschiedlichen Menschen aus dem breiten Spektrum der Stadtgesellschaft stammen, sind beeindruckend in ihrer mitunter sehr persönlichen Herangehensweise. So schwierig auch die Themenstellung erscheint, so kreativ, fantasievoll und originell sind die einzelnen Arbeiten geworden. Sie zeigen sowohl den Einsatz verschiedener kreativer Techniken (Typografie, Fotografie, Zeichnung, Collage) als auch die Auseinandersetzung mit diversen historischen oder aktuellen Bezügen. Allen gemeinsam ist die intensive Beschäftigung mit der Menschenwürde als der Voraussetzung unserer Demokratie.


Ausstellung

Zwanzig der Beiträge zum Wettbewerb könnt ihr vom 21. Februar bis 30. April 2020 im Einstein 28 sehen.

  • Ausstellungseröffnung
    Freitag, 21. Februar 2020 | 12:30 Uhr
    Werkgalerie im Münchner Einstein 28
    Foyer, 1. OG
    Einsteinstraße 28
    Haltestelle (U/Bus/Tram) Max-Weber-Platz
  • Ausstellung «Die Würde des Menschen ist unantastbar»
    21. Februar bis 30. April 2020
    Werkgalerie im Münchner Einstein 28
    Foyer, 1. OG
    Einsteinstraße 28
    Haltestelle (U/Bus/Tram) Max-Weber-Platz
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