„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wer sich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt, stößt zunächst auf diese beiden Sätze in Artikel 1. Sie stehen noch vor den Grundrechten wie der Freiheit oder der Gleichheit der Geschlechter. Vor dem Hintergrund des Zivilisationsbruchs durch den Nationalsozialismus haben die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes die Menschenwürde als absolute Bedingung vor unsere Verfassung gestellt.
Aber was ist damit gemeint?