Wie reiche ich eine Petition ein?

Stell dir vor, es ist Demokratie und keiner geht hin: Bürgerbeteiligung ist in einer Demokratie unerlässlich. In unserer Reihe „DIY Demokratie“ beleuchten wir wichtige Formen der Beteiligung. Hingehen müsst ihr dann selbst. DIY eben – Do It Yourself! Folge 2: Petition.

Aktive Teilnahme an der politischen Alltagsgestaltung ist manchmal gar nicht so leicht. Abgesehen davon, dass man bei der Wahl sein Kreuzchen setzt, hat man nämlich relativ wenig Einfluss auf das, was dann am Ende besprochen wird. Dabei gibt es eben ab und zu auf regionaler oder bundesweiter Ebene Dinge, die dringend geklärt oder geändert werden müssen. Ein Mittel, um direkt seine Beschwerde oder Bitte bei den zuständigen Stellen vorzutragen, ist die Petition. Mit der Hilfe von Petitionen kann jede*r auf Probleme und Missstände im eigenen oder erweiterten Umfeld hinweisen und einen ersten Schritt in Richtung einer Änderung gehen.

Was genau ist eine Petition eigentlich?

Im Deutschen Grundgesetz ist festgehalten, dass sich jede*r mit schriftlichen Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung oder andere zuständige Stellen wenden darf. Unter die Kategorie „schriftliche Bitten und Beschwerden“ fällt unter anderem die Petition.

Eine Petition ist eine Art Appell, der an eine Einrichtung wie beispielsweise die Regierung gerichtet wird. Die für die Einreichung der Petition verantwortliche Person nennt sich Petent*in. Für Petitionen gibt es in Land- und Bundestag Petitionsausschüsse, in denen die Forderungen diskutiert werden. Da es sich bei Petitionen allerdings im Gegensatz zu Volks- oder Bürgerbegehren nur um Appelle handelt, sind die Forderungen nicht bindend, egal wie viele Unterzeichner*innen es gab. Sie können aber zur weiteren Debatte und Entscheidungsfindung anregen.

So führte die Petition der Seebrücke Anfang des Jahres dazu, dass der Stadtrat München im Juli zum Sicheren Hafen erklärte. Die Erklärung zum Sicheren Hafen ist eine klare Stellungnahme gegen die Kriminalisierung von Seenotrettung.

Ein weiteres und aktuell heiß debattiertes Thema ist die Senkung der Steuern auf Menstruationsprodukte. Diese werden momentan mit dem höheren Mehrwertsteuersatz bedacht und nicht mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% wie andere Produkte des Grundbedarfs. Mit Hilfe einer Petition wurde auf dieses Thema aufmerksam gemacht, sodass Finanzminister Olaf Scholz nun verkündete, er wolle die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte anpassen.

Doch auch auf noch regionaler Ebene gibt es eine Menge, was mit Petitionen erreicht werden kann. Schaut man sich Foren wie openpetition an, findet man zahlreiche regionale Petitionen. Die reichen von der Erhaltung des Jugendzentrums um die Ecke über eine Erweiterung des Bustakts bis hin zum Aufstellen von Sitzgelegenheiten in der nahe gelegenen Grünanlage.

Wer darf Petitionen einreichen?

Wer genau Petitionen einreichen darf, hängt von der Gesetzgebung der jeweiligen Einrichtung ab. Prinzipiell gilt laut Artikel 17 des Grundgesetzes, dass sich jede*r mit Beschwerden und Bitten an die Regierung wenden darf. Ein paar Ausnahmen gibt es bezüglich Angehörigen des Militärs und bei Gesetzen, die die Verteidigung betreffen. In Bayern dürfen Petitionen nach Artikel 115 der Verfassung nur von Bewohnern Bayerns an die zuständigen Ausschüsse des Landtags oder anderer Behörden gerichtet werden. Es ist sogar möglich, Petitionen im Namen anderer oder gemeinsam mit anderen einzureichen.

Was brauche ich alles für meine Petition?

In Zeiten des Internets ist es ziemlich einfach, eine Petition einzureichen. Auf den Websites des Landtags, Bundestags und des Münchner Stadtrats gibt es dafür extra einen Abschnitt, auf dem ihr alle nötigen Unterlagen finden könnt. Wenn ihr eure Petition lieber per Post versenden möchtet, gibt es online natürlich auch das gesamte Formular zum Download. Im Formular gebt ihr eure persönlichen Daten, den Namen der Petitent*in, euer Anliegen gut erklärt und die Stelle, an die ihr es richten möchtet, an. Weiter entscheidet ihr auch, ob die Petition öffentlich sichtbar sein soll, oder nicht. Das ausgefüllte Formular lasst ihr dann der zuständigen Stelle zukommen.

Welchen Weg wähle ich für meine Petition?

Eure Petition könnt ihr direkt über die Seiten des Land- oder Bundestags oder des Stadtrats einreichen, aber auch über Plattformen wie beispielsweise openpetition. Je nachdem, welchen Weg ihr wählt, könnt ihr damit andere Ergebnisse erzielen: Plattformen wie openpetition arbeiten damit, eine besonders große Reichweite und damit möglichst viele Unterzeichnungen zu erzielen. Da die Hürden allerdings relativ gering sind, um diese Petitionen zu unterzeichnen und mit ein bisschen Kreativität auch Mehrfachunterzeichnungen möglich sind, gelten andere Regelungen, als bei Petitionen, die auf dem direkten Weg bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Ab einer erreichten Unterschriftenzahl von 50 000 sind die Behörden nämlich dazu verpflichtet, die Diskussion öffentlich zu führen. Diese Zahl gilt nicht für Petitionen, die über Plattformen eingereicht wurden.

Wenn eure Petition erstellt ist, geht es damit weiter, dass ihr möglichst viel Aufmerksamkeit damit erzielt. Das bedeutet, dass ihr sie mit möglichst vielen Leuten teilen solltet, zum Beispiel in sozialen Netzwerken. Wenn ihr möglichst viele Menschen erreichen möchtet, könnt ihr auch versuchen, über die Presse Aufmerksamkeit zu erzielen, vielleicht wird über die Petition oder den Auslöser berichtet. Je mehr Aufmerksamkeit ihr erzielt, desto mehr Unterzeichnungen sammelt ihr, die eurer Petition natürlich mehr Bedeutung verleihen.

Was passiert dann?

Wenn eure Petition erstellt ist und ihr genügend Unterschriften erreicht habt oder eure Zeitfrist abgelaufen ist, geht es an das eigentliche Einreichen der Petition. Hierbei sind die Adressaten verpflichtet, euch den Erhalt zu bestätigen. Je nachdem, wie viele Unterschriften ihr sammeln konntet, wird euer Anliegen nun öffentlich diskutiert oder wenigstens von Zuständigen besprochen. Häufig kümmern sich Petitionsplattformen im Anschluss auch darum, Statements von den Adressaten einzuholen, in denen erklärt wird, ob und wie weiter mit eurem Anliegen verfahren wird.

Was kann ich mit einer Petition überhaupt erreichen?

Stellt sich nun die Frage, ob das Einreichen einer Petition denn überhaupt etwas bringt. Da sie ja im Gegensatz zu Bürgerbegehren und Volksentscheiden nur einen Appell darstellt, sind die Effekte einer Petition nicht so direkt zu spüren. Egal wie viele Unterschriften gesammelt werden, ist der Inhalt einer Petition nicht bindend, sondern nur eine Bekundung der eigenen Meinung. Durch die vereinfachte Möglichkeit, eine Petition zu erstellen und daran teilzunehmen, ist die Petition allerdings ein Mittel, das ziemlich direkt die Meinung vieler Menschen ausdrücken kann. Je mehr Menschen sie unterzeichnen, desto eher sehen sich Entscheidungsträger*innen dazu verpflichtet, auf Forderungen einzugehen.

Beitragsbild: Unsplash/Helloquence

Kommentare anzeigenKommentare ausblenden

Kommentieren