DIY Demokratie: Wie werde ich eigentlich Stadtrat oder Stadträtin?

Stell dir vor, es ist Demokratie und keiner geht hin: Bürgerbeteiligung ist in einer Demokratie unerlässlich. In unserer Reihe „DIY Demokratie“ beleuchten wir wichtige Formen der Beteiligung. Hingehen müsst ihr dann selbst. DIY eben – Do It Yourself! Folge 3: Wie werde ich eigentlich Stadtrat oder Stadträtin?

Bald ist es wieder soweit: 2020 steht nach sechs Jahren die nächste Stadtratswahl an. Für alle, die einen Fuß auf politisches Terrain setzen möchten, ist die Kommunalpolitik ein guter Einstieg. Die Schwellen, sich hier zu beteiligen, sind verhältnismäßig niedrig. Außerdem besteht für euch im Stadtrat die Möglichkeit, in eurem direkten Umfeld Entscheidungen zu beeinflussen und euch dadurch für ein München, wie ihr es am liebsten hättet, einzusetzen. Die Wahlen sind im Mai, also ist es langsam höchste Post und Eisenbahn, wenn ihr euch noch in der Wahl engagieren möchtet. Ob euch der Erhalt des Kreativquartiers am Herzen liegt oder ihr mitbestimmen möchtet, wie mit der neuen Stammstrecke verfahren wird: Mit genau diesen Themen seid ihr im Stadtrat richtig.

Was macht der Stadtrat?

Der Münchner Stadtrat kümmert sich um die Selbstverwaltung der Stadt. Er setzt sich aus unterschiedlichen Ausschüssen zusammen, darunter zum Beispiel der Ausschuss für Bildung und Sport und der Kulturausschuss. Stadtratsmitglieder arbeiten in der Regel auf ehrenamtlicher Basis und bekommen dafür eine Entschädigung. Zu jedem der Ausschüsse gehört allerdings noch ein Referat, das von einem berufsmäßigen Stadtrat geleitet wird. Dieser bekommt eine höhere Entschädigung und steht den ehrenamtlichen Räten beratend zur Seite, hat allerdings im Stadtrat selbst kein Stimmrecht.

Die Vermittler zwischen dem Stadtrat und den jeweiligen Vierteln in München sind die Bezirksausschüsse. Sie kümmern sich um die Belange der einzelnen Viertel und tragen diese dem Stadtrat. Bei kleineren Vorhaben dürfen die Bezirksausschüsse direkt entscheiden, zum Beispiel bei Bau- und Straßenbauprojekten mit Kosten bis zu 2,5 Million Euro.

Als Mitglied im Stadtrat erhaltet ihr eine Entschädigung. Mit aktuell 2291,95 Euro für Ehrenamtliche bzw. 4524,45 Euro für Vorsitzende und 3408,20 Euro für Stellvertretende Vorsitzende ist diese Entschädigung die höchste in Deutschland. Vorsitzender des Stadtrats ist übrigens der Münchner Oberbürgermeister, also aktuell Dieter Reiter von der SPD.

Wer wählt den Stadtrat?

Die Frage ist relativ leicht zu beantworten: wenn ihr seit mindestens zwei Monaten euren Hauptwohnsitz im Wahlkreis habt, EU-Bürger*in und über 18 seid, dürft ihr an der Wahl teilnehmen. Alle Wahlberechtigten bekommen pünktlich zur Wahl einen Wahlschein zugesendet (wenn nicht, dringend nachfragen!) und dürfen damit vor Ort oder per Briefwahl ihre Kreuzchen setzen. So habt ihr eine unmittelbare Möglichkeit, euren Favoriten eure Stimme zu geben.

Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen?

Wenn ihr euch zur Wahl zum Stadtrat aufstellen lassen möchtet, müsst ihr auf jeden Fall EU-Bürger*in und volljährig sein. Außerdem solltet ihr eine Wohnung im Wahlkreis haben oder euch wenigstens oft dort aufhalten. Von der Wahl ausgeschlossen werdet ihr, wenn ihr zu der Zeit zum Beispiel inhaftiert seid oder gegen demokratische Werte Stimmung macht.

Abgesehen davon müsst ihr entweder als Mitglied einer Partei oder einer Wählergruppe – also einer Gruppe, die an der Wahl beteiligt sein möchte, aber keine Partei ist – auftreten. Nur diese beiden Wege können euch zu einem Listenplatz führen.

Plakat der Rosa Liste – dahinter Demonstration gegen die Sichtheitskonferenz am 1.2.2014 in München – Foto: blu-news.org [CC BY-SA 2.0]

Was ist eine Liste und wie komme ich darauf?

Wenn ihr schon einmal an einer Kommunalwahl teilgenommen habt, habt ihr bereits eine Listensammlung vor euch gehabt. Auf dem Wahlzettel findet ihr nämlich von jeder Partei oder Wählergruppe eine Liste mit den Kandidat*innen, die zur Wahl stehen. Die Listen sind teilweise ziemlich lang und machen den Wahlzettel zu einem ganz schön unübersichtlichen Dokument. Als Mitglied einer Partei oder Wählergruppe kannst du dich von deinen Kolleg*innen auf die Liste setzen lassen.

Dieses Aufstellen passiert in einer großen Aufstellungsversammlung und hat klare Vorschriften, die im Artikel 24 der Bayerischen Verfassung festgehalten sind. So darf zum Beispiel jede*r nur einen Wahlvorschlag einreichen und nur für einen Wahlkreis. Auch die Aufstellungsversammlung folgt einem klaren Regelwerk, das ihr im Artikel 29 der Bayerischen Verfassung findet.

Stimmzettel zur Stadtratswahl München 2014 (Ausschnitt) – Bild: Rudolph Buch via Wikimedia Commons [Public domain]
Darin sind zum Beispiel der genaue Zeitpunkt und die Fristen für das endgültige Fertigstellen der Listen verankert. Auf einer Liste dürfen höchstens so viele Menschen stehen, wie am Ende Sitze im Stadtrat sind – in München also 80. Wie lang eine Liste mindestens sein muss, ist nicht festgelegt. Wer also alleine auf einer Liste steht, hat dadurch gute Wahlchancen bei den Listenunterstützer*innen.

Bei bereits bestehenden Parteien und Wählergruppen braucht der erstellte Listenvorschlag dann mindestens 10 Unterstützer*innen, bei neuen Wählergruppen mehr. Wenn die Liste dann formell korrekt ist, kann sie zur Wahl eingereicht werden.

Auf die Plätze, fertig: Kampf um den Listenplatz!

Wähler*innen sind faul und lesen häufig nicht die gesamte Liste. Wer weiter oben auf der Liste steht, ist automatisch populärer und hat mehr Chancen auf Stimmen bei der Wahl. Deswegen sind die höheren Listenplätze natürlich auch umstritten und die Favoriten dort haben gute Karten, einen Platz im Stadtrat zu ergattern. Über die Positionierung auf der Liste entscheidet die Partei oder Gruppe, die die Liste zusammenstellt. Wenn ihr also direkt weit nach oben möchtet, solltet ihr euch mit euren Kolleg*innen gut stellen, vielleicht steigt dann die Chance auf einen höheren Platz.

80 Politiker*innen im Saal – 11 Frauen und Männer auf dem Platz

Da momentan keine Partei eine absolute Mehrheit im Rathaus stellt, müssen die Stadtratsmitglieder und die Fraktionen im Stadtrat um konsensfähige Entscheidungen werben. Nur wenn die rot-schwarze Koalition an einem Strang zieht oder sich mehrheitliche Querfronten bilden, werden Vorschläge beschlussfähig. Soviel inter-parteiisches Teamwork muss also nach der Wahlkampfphase erst einmal eingeübt werden. Böse Zungen behaupten ja, das klappe in der Stadtrat-eigenen Fußball-Hobby-Mannschaft oft besser als im Tagesgeschäft: Mit der Stadtratsfußballmannschaft stellt der Stadtrat nämlich einen eigenen Verein, in dem amtierende und ehemalige Abgeordnete sowie Verwaltungsangestellte zusammen spielen! Hier werden die Flügel wohl deutlich öfter gewechselt, als im Sitzungssaal (selbst wenn inzwischen jede*r zehnte(!) Stadträt*in ihre/seine Fraktion gewechselt hat seit der Wahl 2014). 2009 wurde ergänzend eine reine Damenmannschaft gegründet – 2013 folgte die Synthese zur gemeinsamen Mannschaft aus Damen und Herren.

„Das Spiel“ dauert bekanntlich 90 Minuten – eine Legislaturperiode ganze 6 Jahre: Wer künftig auf der Reservebank sitzt und wer an vorderster Front mitmischt, das entscheidet sich im Frühjahr 2020 erneut. Ein guter Listenplatz ist dabei wohl die halbe Miete. Über die genaue Aufstellung entscheiden dann aber letztlich die Stadtbewohner*innen.


Beitragsbild: Fentriss [via CC0 1.0 Universal (Public Domain Dedication)] – Das Leinwandbild zeigt Karl von Pilotys (1826 – 1886) Kolossalgemälde „Monachia“, das mit einer Breite von 15,2 Metern und einer Höhe von 3,6 bzw. 4,7 Metern die ganze Stirnwand des großen Sitzungssaales im Münchner Rathaus einnimmt. Es befindet sich seit 2004, nach mehr als 50-jähriger Abwesenheit und gründlicher Restaurierung, wieder an seinem angestammten Platz; Bilder im Beitrag: (1) blu-news.org [via CC BY-SA 2.0], (2) Rudolph Buch [via Wikimedia Commons (Public domain)]

Update 08.11.19 · 13:05 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, dass Stadtrats-Kandidat*innen nicht älter als 67 Jahre sein dürften. Diese Einschränkung gilt aber nur für die hauptamtliche Stadträt*innen, also zum Beispiel Bürgermeister*innen.

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2 Comments

  • Angela
    Veröffentlicht 6. Dezember 2019 am 10:12 0Likes

    Die Kommunalwahl – und damit die Wahl des Stadtrats – findet am 15.03.2020 (also nicht im Mai) statt. Gefragt sind insbesondere potentielle Stadträtinnen, weil es derzeit mehr Männer als Frauen im Stadtrat gibt. Die Überschrift sollte idealerweise lauten: Wie werde ich eigentlich Stadtrat oder Stadträtin?

    • Jan Krattiger
      Veröffentlicht 10. Dezember 2019 am 11:11 0Likes

      Liebe Angela,
      vielen Dank für den absolut richtigen Hinweis, wir haben den Titel entsprechend angepasst.
      ⌃jk

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